Eine gut funktionierende Lohnbildung hinwirken
Das schwedische Schlichtungsinstitut hat die Aufgabe, auf eine gut funktionierende Lohnbildung hinzuwirken und dabei den auf dem Arbeitsmarkt herrschenden Konsens zur lohnnormierenden Rolle des international im Wettbewerb stehenden Sektors zu beachten und zu erhalten.
Eine gut funktionierende Lohnbildung
• basiert auf der lohnnormierenden Rolle des international im Wettbewerb stehenden Sektors
• kombiniert höhere Reallöhne mit einer hohen Beschäftigungsquote
• verringert die Häufgkeit von Arbeitskonfikten
• ermöglicht relative Lohnänderungen
• trägt zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit der schwedischen Wirtschaft bei.
Neben seiner Schlichtungstätigkeit wirkt das Schlichtungsinstitut auch auf eine gut
funktionierende Lohnbildung hin, indem es sich unter anderem zusammen mit
den Tarifparteien zu den sozialwirtschaftlichen Voraussetzungen für die Lohnbildung berät, Konferenzen und Seminare abhält sowie Berichte veröffentlicht.
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Das schwedische Modell und das Schlichtungsinstitut
Jahresbericht 2020 (Zusammenfassung)
Arbeitskonfikte schlichten
Das Schlichtungsinstitut kann Schlichter berufen, wenn ein Arbeitskampf droht oder die Vertragsparteien bei einer Tarifverhandlung dies gemeinsam wünschen. Das Institut beruft spezielle Schlichter, wenn es bei Tarifgesprächen über Löhne und Beschäftigungsbedingungen zu Konfikten zwischen den Tarifparteien kommt. Die Schlichter arbeiten also im Auftrag des Schlichtungsinstituts, sind aber nicht dort angestellt. Viele von ihnen verfügen über Erfahrungen als Verhandlungsführer oder als Führungskraft bei einer der Tarifparteien.
Dem Schlichtungsinstitut gehören auch vier festangestellte Schlichter an. Sie sind für die geografschen Regionen in Schweden verantwortlich und werden bei lokalen Konfikten auf Unternehmensebene einberufen. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Konfikte, bei denen ein Unternehmen sich weigert, einen Tarifvertrag mit einer Gewerkschaft abzuschließen. Die Schlichter des Schlichtungsinstituts sind für den Zeitraum von einem Jahr fest angestellt und führen die Schlichtungstätigkeit als Nebenerwerb aus. Häufg handelt es sich um aktive oder ehemalige
Gerichtsbeamte.